Erwägungsgrund 67 BMR
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die Liste öffentlicher Behörden in der Union zu erstellen und zu überarbeiten, die Liste kritischer Referenzwerte zu erstellen und zu überarbeiten und die Gleichwertigkeit des Rechtsrahmens, dem Bereitsteller von Referenzwerten aus Drittländern unterliegen, für die Zwecke vollständiger oder teilweiser Gleichwertigkeit festzustellen. Diese Befugnisse sollten in Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.