Erwägungsgrund 29 32019R1239
Insbesondere sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die funktionalen und technischen Spezifikationen, Qualitätskontrollmechanismen und -verfahren für die Einführung, Pflege und Anwendung des harmonisierten Schnittstellenmoduls und die zugehörigen harmonisierten Elemente der nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr festzulegen. Der Kommission sollten auch Durchführungsbefugnisse übertragen werden, um die technischen Spezifikationen, Normen und Verfahren für gemeinsame Dienste des EMSWe festzulegen.