Erwägungsgrund 31 32019R1239
Die Kommission sollte eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen. Es sollten Informationen gesammelt werden, die als Grundlage für diese Evaluierung dienen und es ermöglichen, die Leistungsfähigkeit dieser Verordnung im Hinblick auf die damit verfolgten Ziele zu bewerten. Die Kommission sollte auch unter anderen Optionen den Mehrwert der Einrichtung eines zentralisierten und harmonisierten europäischen Meldesystems, beispielsweise einer zentralen Meldeschnittstelle, bewerten.