Erwägungsgrund 25 32019R1239
Das EMSWe und die nationalen zentralen Meldeportale für den Seeverkehr sollten keine weitere Verarbeitung personenbezogener Daten begründen als die, die für ihr Funktionieren erforderlich ist, und sie sollten nicht dazu verwendet werden, neue Zugriffsrechte für personenbezogene Daten zu gewähren.