Erwägungsgrund 16 32019R1239
Die einschlägigen Meldeverpflichtungen in den Unionsrechtsakten und internationalen Rechtsvorschriften sollten im Anhang dieser Verordnung aufgeführt werden. Diese Meldeverpflichtungen sollten die Grundlage für die Erstellung eines umfassenden EMSWe-Datensatzes bilden. Der Anhang sollte eine Bezugnahme auf die einschlägigen Kategorien von Meldeverpflichtungen auf nationaler Ebene enthalten und die Mitgliedstaaten sollten die Kommission darum ersuchen können, den EMSWe-Datensatz auf der Grundlage der in ihren nationalen Rechtsvorschriften und Anforderungen enthaltenen Meldeverpflichtungen zu ändern. In den Unionsrechtsakten, mit denen der EMSWe-Datensatz aufgrund einer in den nationalen Rechtsvorschriften und Anforderungen enthaltenen Meldeverpflichtung geändert wird, sollte explizit auf die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften und Anforderungen Bezug genommen werden.