Erwägungsgrund 32 32019R1239
Die Richtlinie 2010/65/EU sollte daher mit Wirkung vom Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung aufgehoben werden.
Die Richtlinie 2010/65/EU sollte daher mit Wirkung vom Zeitpunkt der Anwendung dieser Verordnung aufgehoben werden.