Erwägungsgrund 1 32019R1241
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wird eine Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Fischereiressourcen festgelegt.
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wird eine Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Fischereiressourcen festgelegt.