Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates
Wird in diesem Bericht der Kommission festgestellt, dass die Ziele und Vorgaben auf regionaler Ebene nicht erreicht wurden, sollten die Mitgliedstaaten in dieser Region einen Plan mit Abhilfemaßnahmen vorlegen, durch die die Erfüllung dieser Ziele und Vorgaben gewährleistet werden kann. Darüber hinaus sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat auf der Grundlage des Berichts die erforderlichen Änderungen dieser Verordnung vorschlagen.
Erwägungsgrund 41 32019R1241Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen