Erwägungsgrund 44 32019R1241
Die Kommission ist gegenwärtig befugt, technische Maßnahmen auf regionaler Ebene im Rahmen der Verordnungen (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Mehrjahrespläne für die Ostsee, die Nordsee, die westlichen Gewässer und das westliche Mittelmeer zu erlassen und zu ändern. Im Interesse der Rechtssicherheit sollten diese Verordnungen geändert werden, um den Umfang der jeweiligen Befugnisübertragungen genau anzugeben und zu präzisieren, dass delegierte Rechtsakte, die aufgrund von Befugnisübertragungen nach Maßgabe dieser Verordnungen erlassen werden, bestimmten Anforderungen der vorliegenden Verordnung genügen müssen —