Verordnung (EU) 2019/1241 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 mit technischen Maßnahmen für die Erhaltung der Fischereiressourcen und den Schutz von Meeresökosystemen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1967/2006, (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und (EU) Nr. 1380/2013, (EU) 2016/1139, (EU) 2018/973, (EU) 2019/472 und (EU) 2019/1022 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 894/97, (EG) Nr. 850/98, (EG) Nr. 2549/2000, (EG) Nr. 254/2002, (EG) Nr. 812/2004 und (EG) Nr. 2187/2005 des Rates
Bei der Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen in Bezug auf Mindestreferenzgrößen für die Bestandserhaltung sollten regionale Gruppen von Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass das Ziel der GFP, sicherzustellen, dass der Schutz junger Meerestiere gewährleistet wird, respektiert wird und dabei sicherstellen, dass es zu keiner Wettbewerbsverzerrung auf dem Markt kommt und kein Markt für Fische unterhalb der Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung entsteht.
Erwägungsgrund 28 32019R1241Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen