Erwägungsgrund 29 32019R1241
Die Einführung von Ad-hoc-Schließungen in Verbindung mit Bestimmungen über die Verlagerung von Fischereitätigkeiten als zusätzliche Maßnahme zum Schutz von empfindlichen Arten, Jungfischen oder Ansammlungen von Laichfischen sollte mittels Regionalisierung als Option zugelassen werden. Die Bedingungen für die Einrichtung solcher Gebiete, einschließlich der geografischen Ausdehnung und die Dauer der Schließungen sowie die Kontroll- und Überwachungsregelungen sollten in den betreffenden gemeinsamen Empfehlungen festgelegt werden.