Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 enthält ferner Vorschriften für die Übermittlung von Daten aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat) und deren Nutzung, einschließlich für die Übermittlung und den Schutz vertraulicher Daten. Mit den gemäß dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen sollte sichergestellt werden, dass vertrauliche Daten ausschließlich zu statistischen Zwecken gemäß den Artikeln 21 und 22 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 übermittelt und genutzt werden.
Erwägungsgrund 27 32019R1700Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen