Erwägungsgrund 26 32019R1700
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, die statistischen Grundsätze und Qualitätskriterien jener Verordnung einzuhalten. Qualitätsberichte sind für die Bewertung und Verbesserung der Qualität europäischer Statistiken und die entsprechende Kommunikation unbedingt erforderlich. Der ESS-Ausschuss hat gemäß Artikel 12 jener Verordnung ein ESS-Muster für den Aufbau von Qualitätsberichten gebilligt. Der Verhaltenskodex für europäische Statistiken ist die tragende Säule des gemeinsamen Qualitätsrahmens des ESS, da er Normen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken festlegt. Dies dürfte zur Harmonisierung der Qualitätsberichterstattung im Rahmen dieser Verordnung beitragen.