Erwägungsgrund 35 32019R1700
Die europäischen Sozialstatistiken auf der Grundlage von Daten aus Stichprobenerhebungen und das Datenerhebungsverfahren sollten effizienter und relevanter werden. Europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen werden gegenwärtig in mehreren gesonderten Rechtsvorschriften geregelt, die durch diese Verordnung ersetzt werden sollten. Es ist daher erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates und die Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates aufzuheben und die einschlägigen Teile der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates zu ändern.