Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Statistiken gelten nicht mehr als nur eine von mehreren Quellen von Informationen für die politische Entscheidungsfindung, sondern spielen dabei vielmehr eine zentrale Rolle. Eine faktengestützte Entscheidungsfindung benötigt Statistiken, die je nach ihrem Zweck die in der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 aufgeführten strengen Qualitätskriterien erfüllen.
Erwägungsgrund 23 32019R1700Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen