Erwägungsgrund 28 32019R1700
Die Verordnungen (EU) Nr. 2016/679 und (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gelten für die von der vorliegenden Verordnung erfassten personenbezogenen Daten. Insbesondere die statistischen Daten, die benötigt werden, um die Maßnahmen und Strategien der Union sowie nationale Maßnahmen und Strategien in den Bereichen der öffentlichen Gesundheit und der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu erarbeiten und zu überwachen, sollten als Daten angesehen werden, die wegen eines erheblichen öffentlichen Interesses verarbeitet werden.