Erwägungsgrund 40 32021R2303
Die Agentur sollte im Hinblick auf den Austausch von Informationen und die Bündelung von Wissen in Asylangelegenheiten einen intensiven Dialog mit der Zivilgesellschaft aufrecht erhalten. Die Agentur sollte einen Beirat für den Austausch von Informationen und die Weitergabe von Wissen in Asylangelegenheiten einrichten. Der Beirat sollte den Exekutivdirektor und den Verwaltungsrat in den in dieser Verordnung geregelten Belangen beraten. Es ist von Bedeutung, dass bei der Festlegung der Zusammensetzung und der Größe des Beirats in angemessener Weise auf die Effizienz seiner Tätigkeiten geachtet wird, und dass die Agentur dem Beirat angemessene personelle und finanzielle Ressourcen zuweist.