Erwägungsgrund 27 32021R2303
Die an den Asyl-Unterstützungsteams teilnehmenden Experten sollten die für ihre Aufgaben und Funktionen im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an operativen Maßnahmen erforderliche Schulung abgeschlossen haben. Die Agentur sollte — falls erforderlich und im Vorfeld oder unmittelbar vor der Entsendung — diesen Experten eine Schulung zuteilwerden lassen, die speziell auf die in dem betreffenden Mitgliedstaat (im Folgenden „Einsatzmitgliedstaat“) zu leistende operative und technische Unterstützung abgestimmt ist. Damit Experten, die an Asyl-Unterstützungsteams teilnehmen werden, sich mit der Unterstützung der Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz befassen können, ist es wichtig, dass sie eine einschlägige Erfahrung von mindestens einem Jahr aufweisen.