Erwägungsgrund 75 32021R0241
Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
Damit die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen zügig angewandt werden können, sollte sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —