Erwägungsgrund 28 32021R0241
Frauen sind von der COVID-19-Krise besonders betroffen, da sie die Mehrheit des Personals im medizinischen Bereich in der Union ausmachen und unbezahlte Betreuungsarbeit mit ihren beruflichen Verpflichtungen vereinbaren müssen. Diese Situation ist für Alleinerziehende, von denen 85 % Frauen sind, besonders schwierig. Bei der Ausarbeitung und Durchführung der im Rahmen dieser Verordnung vorgelegten Aufbau- und Resilienzpläne sollten die Gleichstellung der Geschlechter und Chancengleichheit für alle sowie die durchgängige Berücksichtigung dieser Ziele verfolgt und gefördert werden. Investitionen in eine robuste Betreuungs- und Pflegeinfrastruktur sind ebenfalls unerlässlich, um die Gleichstellung der Geschlechter und die wirtschaftliche Stärkung der Frauen sicherzustellen, um widerstandsfähige Gesellschaften aufzubauen, prekären Bedingungen in einem Wirtschaftszweig, in dem hauptsächlich Frauen beschäftigt sind, entgegenzuwirken, die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern sowie Armut und soziale Ausgrenzung zu verhindern und um eine positive Auswirkung auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu haben, da dadurch mehr Frauen einer bezahlten Tätigkeit nachgehen können.