Erwägungsgrund 43 32021R0241
Als Beitrag zur Ausarbeitung hochwertiger Aufbau- und Resilienzpläne und zur Unterstützung der Kommission bei der Bewertung der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Aufbau- und Resilienzpläne und bei der Bewertung ihres Erfüllungsgrades sollten eine Beratung durch Sachverständige und, auf Ersuchen des betreffenden Mitgliedstaats, eine Peer-Beratung und technische Unterstützung vorgesehen werden. Die Mitgliedstaaten können um Unterstützung durch das Instrument für technische Unterstützung ersuchen. Den Mitgliedstaaten sollte nahegelegt werden, Synergien mit den Aufbau- und Resilienzplänen anderer Mitgliedstaaten zu fördern.