Erwägungsgrund 56 32021R0241
Um die Umsetzung der Regelungen der Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Doppelfinanzierungen aus der Fazilität und anderen Programmen der Union zu erleichtern, sollte die Kommission im Einklang mit Artikel 38 Absatz 1 der Haushaltsordnung Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Unionshaushalt zur Verfügung stellen.