Erwägungsgrund 12 32021R0523
Laut dem vom Weltwirtschaftsforum herausgegebenen Global Risks Report 2018 hängen fünf der zehn größten Risiken, die eine Bedrohung für die Weltwirtschaft darstellen, mit der Umwelt zusammen. Zu diesen Risiken zählen die Verschmutzung der Luft, des Bodens sowie der Binnengewässer und der Meere, extreme Wetterereignisse, der Verlust an biologischer Vielfalt sowie mangelnder Klimaschutz und mangelnde Anpassung an den Klimawandel. Ökologische Grundsätze sind tief in den Verträgen und in vielen Politikfeldern der Union verankert. Daher sollte bei Finanzierungen und Investitionen im Zusammenhang mit dem Fonds „InvestEU“ die durchgängige Berücksichtigung von Umweltzielen gefördert werden. Der Umweltschutz sowie die Prävention und das Management einschlägiger Risiken sollten in die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen einbezogen werden. Die Union sollte auch ihre mit der biologischen Vielfalt und der Kontrolle der Luftverschmutzung zusammenhängenden Ausgaben überwachen, um ihrer Berichterstattungspflicht entsprechend dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt und der Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates nachzukommen. Investitionen, die Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit zugewiesen sind, sollten daher unter Verwendung gemeinsamer Methoden, die mit den im Rahmen anderer Unionsprogramme für Klimaschutz, Erhaltung der biologischen Vielfalt und Luftreinhaltung entwickelten Methoden im Einklang stehen, nachverfolgt werden, um die Beurteilung der einzelnen und kombinierten Auswirkungen der Investitionen auf die wichtigsten Naturkapitalbestandteile wie Luft, Wasser, Boden und biologische Vielfalt, zu ermöglichen.