Erwägungsgrund 7 32021R0523
Um nachhaltiges und integratives Wachstum, nachhaltige und integrative Investitionen und nachhaltige und integrative Beschäftigung zu fördern und so zur Verbesserung der Lebensbedingungen und zu einer gerechteren Einkommensverteilung sowie zu einem stärkeren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Union beizutragen, sollten aus dem Fonds „InvestEU“ Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, einschließlich des kulturellen Erbes, unterstützt werden. Bei aus dem Fonds „InvestEU“ geförderten Projekten sollten ökologische und soziale Standards der Union, einschließlich Standards im Bereich der Arbeitnehmerrechte, eingehalten werden. Rückgriffe auf den Fonds „InvestEU“ sollten eine Ergänzung zur Unterstützung der Union durch Finanzhilfen darstellen.