Erwägungsgrund 74 32021R0523
Um für Kontinuität bei der Unterstützung in dem betreffenden Politikbereich zu sorgen und die Durchführung ab dem Beginn der Laufzeit des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 zu ermöglichen, sollte diese Verordnung umgehend in Kraft treten und rückwirkend ab dem 1. Januar 2021 gelten —