Erwägungsgrund 6 32021R0523
Die Kultur- und Kreativwirtschaft umfasst wichtige sowie schnell wachsende Wirtschaftszweige in der Union, die bei der Sicherstellung einer nachhaltigen Erholung eine wichtige Funktion übernehmen können und sowohl wirtschaftlichen als auch kulturellen Wert aus geistigem Eigentum und individueller Kreativität schaffen. Die während der COVID-19-Krise auferlegten Beschränkungen der unmittelbaren sozialen Kontakte zeigten jedoch erhebliche negative wirtschaftliche Auswirkungen auf diese Wirtschaftszweige. Aufgrund des immateriellen Charakters der Vermögenswerte der Kultur- und Kreativwirtschaft haben KMU und Organisationen aus den entsprechenden Wirtschaftszweigen zudem nur eingeschränkten Zugang zu privaten Finanzierungsmöglichkeiten, die für Investitionen, Expansionsbestrebungen und die Teilnahme am internationalen Wettbewerb von wesentlicher Bedeutung sind. Mit dem Programm „InvestEU“ sollte auch künftig der Zugang von KMU und Einrichtungen dieser Wirtschaftszweige zu Finanzierungen erleichtert werden. Die Kultur- und Kreativwirtschaft, die audiovisuelle Branche und die Medienbranche sind von grundlegender Bedeutung für die Redefreiheit und kulturelle Vielfalt und für den Aufbau demokratischer und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften im digitalen Zeitalter und bilden einen wesentlichen Bestandteil unserer Souveränität und Autonomie. Investitionen in diese Wirtschaftszweige wären für ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre langfristige Fähigkeit, hochwertige Inhalte zu produzieren und an ein breites Publikum über nationale Grenzen hinweg zu verbreiten, ausschlaggebend.