Erwägungsgrund 30 32021R0523
Um Säule 2 des Mechanismus für einen gerechten Übergang umzusetzen, sollte im Rahmen des Programms „InvestEU“ eine spezielle Regelung für einen gerechten Übergang horizontal in sämtlichen Politikbereichen eingeführt werden, durch die zusätzliche Investitionen zugunsten der Gebiete gefördert werden, die in den im Einklang mit der Verordnung über den Fonds für einen gerechten Übergang erstellten territorialen Plänen für einen gerechten Übergang genannt sind. Durch diese Regelung sollten im Einklang mit den Förderkriterien des Programms „InvestEU“ Investitionen in ein breites Spektrum von Projekten ermöglicht werden. Projekte in Gebieten, die in territorialen Plänen für einen gerechten Übergang genannt sind, oder Projekte, durch die der Übergang in solchen Gebieten gefördert wird, obwohl sie nicht in den Gebieten selbst durchgeführt werden, können im Rahmen der Regelung gefördert werden, wenn eine Finanzierung außerhalb der Gebiete, die Anstrengungen für einen gerechten Übergang unternehmen, für den Übergang in diesen Gebieten von wesentlicher Bedeutung ist.