Erwägungsgrund 48 32021R0523
Der aus unabhängigen Sachverständigen zusammengesetzte Investitionsausschuss sollte endgültig über die Gewährung von Unterstützung aus der EU-Garantie für Finanzierungen und Investitionen entscheiden, die die Förderkriterien des Fonds „InvestEU“ erfüllen, und dadurch externen Sachverstand in die Investitionsbewertungen von Projekten einbringen. Der Investitionsausschuss sollte in unterschiedlichen Formationen zusammentreten, um den einzelnen Politikbereichen und Wirtschaftszweigen bestmöglich Rechnung zu tragen.