Erwägungsgrund 36 32021R0523
Mit Blick auf die Wahrung der Integration und der Funktionsfähigkeit des Programms sollte die Kommission bis zur Einsetzung der Leitungsgremien neben der Stellungnahme der EIB-Gruppe bei Bedarf die Stellungnahmen weiterer potenzieller Durchführungspartner zu den Investitionsleitlinien, zum EU-Klimaverfolgungssystem und zu Leitfäden und gemeinsamen Methoden zur Nachhaltigkeitsprüfung einholen; danach sollte die Einbeziehung der Durchführungspartner im Rahmen des Beratungsausschusses und des Lenkungsausschusses des Programms „InvestEU“ erfolgen.