Erwägungsgrund 56 32021R0523
Über die InvestEU-Beratungsplattform sollte die Entwicklung eines soliden Bestands an Investitionsprojekten in jedem Politikbereich durch Beratungsinitiativen unterstützt werden, die von der EIB-Gruppe oder anderen Beratungspartnern oder direkt von der Kommission durchgeführt werden. Über die InvestEU-Beratungsplattform sollte die geografische Diversifizierung gefördert werden, um so zu den Zielen der Union im Hinblick auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt und die Verringerung regionaler Ungleichgewichte beizutragen. Die InvestEU-Beratungsplattform sollte besonders darauf achten, dass kleinere Projekte zu größeren Portfolios zusammengeführt werden. Die Kommission, die EIB-Gruppe und die anderen Beratungspartner sollten eng zusammenarbeiten, um Effizienz, Synergieeffekte und eine angemessene geografische Reichweite der Unterstützung in der gesamten Union sicherzustellen, wobei die Sachkenntnis und die lokalen Kapazitäten der Durchführungspartner vor Ort sowie die mit Verordnung (EU) 2015/1017 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete europäische Plattform für Investitionsberatung berücksichtigt werden sollten. Die Ergebnisse des Sonderberichts Nr. 12/2020 des Europäischen Rechnungshofs mit dem Titel „Europäische Plattform für Investitionsberatung: Die zur Ankurbelung von Investitionen in der EU ins Leben gerufene Plattform hat bislang begrenzte Auswirkungen“ sollten sorgfältig geprüft werden, um die Wirksamkeit und Wirkung der InvestEU-Beratungsplattform zu maximieren. Die InvestEU-Beratungsplattform sollte eine zentrale Anlaufstelle für Projektentwicklungshilfe bereitstellen, die von Behörden und Projektträgern in Anspruch genommen werden kann.