Erwägungsgrund 64 32021R0523
Es sollte ein solider, auf Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren gestützter Überwachungsrahmen eingeführt werden, um die Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der Union zu verfolgen. Damit die Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern der Union sichergestellt ist, sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich über die Fortschritte, Auswirkungen und Tätigkeiten des Programms „InvestEU“ berichten.