Erwägungsgrund 36 32022R2399
Zur Gewährleistung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung sollten der Kommission für folgende Bereiche Durchführungsbefugnisse übertragen werden: die Festlegung der jeweiligen Zuständigkeiten der gemeinsam Verantwortlichen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725; die Annahme spezifischer Vorschriften für den Informationsaustausch, der über das EU CSW-CERTEX erfolgen soll, unter Umständen einschließlich spezieller Vorschriften, mit denen der Schutz der personenbezogenen Daten sichergestellt wird; die Festlegung der in das EU CSW-CERTEX integrierten Nichtzollformalitäten der Union, die Gegenstand einer zusätzlichen Zusammenarbeit im digitalen Bereich sein können; die Annahme von Verfahrensregelungen für einen zusätzlichen Austausch von in EU CSW-CERTEX verarbeiteten Informationen, unter Umständen einschließlich spezifischer Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten; sowie die Annahme eines Arbeitsprogramms zur Unterstützung der Umsetzung von Bestimmungen, die mit der Verknüpfung der einschlägigen Nichtzollsysteme der Union mit dem EU CSW-CERTEX sowie mit der Integration der jeweiligen Nichtzollformalitäten der Union zusammenhängen. Diese Befugnisse sollten nach Maßgabe der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.