Erwägungsgrund 5 32022R2399
Handelserleichterungen sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr betreffen alle Behörden, die an der Zollabfertigung an den Grenzen der Union beteiligt sind. Die rasche Zunahme des internationalen und des elektronischen Handels hat das Erfordernis einer besseren Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Behörden verstärkt. Dank der weiter fortschreitenden Digitalisierung kann dieser Situation effizienter Rechnung getragen werden, indem die Systeme der Zollbehörden und zuständigen Partnerbehörden miteinander verknüpft werden und ein integrierter, zugänglicher und systematischer automatisierter Informationsaustausch zwischen ihnen ermöglicht wird, um die Zusammenarbeit bei Zollverfahren zu intensivieren. Auf seinem derzeitigen Stand ist der Rahmen für die Einhaltung der Rechtsvorschriften unzureichend, um wirksame Interaktion zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden zu unterstützen, deren Systeme und Verfahren von Fragmentierung und Redundanz geprägt sind. Für eine vollständig koordinierte und effiziente Warenabfertigung ist ein gestrafftes Regelungsumfeld der Union für den internationalen Handel erforderlich, das langfristige Vorteile für die Union und ihre Bewohner in allen Politikbereichen bietet, die Wirksamkeit und das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts fördert sowie durch das der Verbraucherschutz sichergestellt ist.