Erwägungsgrund 28 32022R2399
Damit die von den Wirtschaftsbeteiligten über die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll übermittelten Informationen an alle relevanten Behörden weitergeleitet werden können, sollte das EU CSW-CERTEX den erforderlichen Informationsaustausch zwischen der Zolldomäne und den Nichtzolldomänen ermöglichen. Insbesondere sollte das EU CSW-CERTEX von den nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll die zur Erfüllung der geltenden Nichtzollformalitäten der Union erforderlichen Daten erhalten und diese an die einschlägigen Nichtzollsysteme der Union übermitteln. Dieser Austausch sollte es den zuständigen Partnerbehörden ermöglichen, die den jeweiligen Nichtzollsystemen der Union übermittelten Informationen zu überprüfen und ihre Abfertigungsentscheidungen zu treffen, die über das EU CSW-CERTEX an die Zollbehörden übermittelt werden sollten. Die Zollbehörden wiederum sollten diese Informationen über die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll an die Wirtschaftsbeteiligten übermitteln. Die Registrierungs- und Identifizierungsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten („EORI-Nummer“) sollte als Kennung für den Austausch und für Querverweise auf Informationen im Zusammenhang mit diesem Austausch genutzt werden.