Erwägungsgrund 25 32022R2399
Zur Einrichtung eines einzigen Kanals für die Kommunikation mit den an der Warenabfertigung beteiligten Behörden sollten die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll es den Wirtschaftsbeteiligten ermöglichen, die gemäß den zollrechtlichen Vorschriften und anderen Rechtsvorschriften der Union als den zollrechtlichen Vorschriften erforderlichen Daten an einer einzigen Stelle vorzulegen und elektronische Rückmeldungen von sämtlichen Informationen von den beteiligten Behörden direkt von dieser Stelle zu erhalten. Solche Rückmeldungen können auch Mitteilungen über Zollentscheidungen umfassen. Es sollte möglich sein, den einzigen Kommunikationskanal nur für die Nichtzollformalitäten der Union zu verwenden, die vom EU CSW-CERTEX erfasst und für zusätzliche Erleichterungsmaßnahmen als geeignet erachtet werden.