Erwägungsgrund 18 32022R2399
Werden personenbezogene Daten von zwei oder mehr Stellen verarbeitet, die gemeinsam den Zweck und die Mittel der Verarbeitung bestimmen, so sollten diese Stellen gemeinsam Verantwortliche sein. Da die Kommission und die Zollbehörden und zuständigen Partnerbehörden der Mitgliedstaaten für das Funktionieren des EU CSW-CERTEX verantwortlich sind, sollten sie für die Verarbeitung personenbezogener Daten im EU CSW-CERTEX gemeinsam Verantwortliche im Sinne der Verordnungen (EU) 2016/679 und (EU) 2018/1725 sein.