Erwägungsgrund 21 32022R2399
Um das Warenabfertigungsverfahren für Wirtschaftsbeteiligte weiter zu vereinfachen, sollten die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll zu einem einzigen Kanal werden, den die Wirtschaftsbeteiligten unbeschadet der Nutzung anderer bestehender Kommunikationskanäle für die Kommunikation mit den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden nutzen können. Diese Umgebungen sollten jedoch andere Formen der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden weder einschränken oder noch behindern. Die Nichtzollformalitäten der Union, die Gegenstand dieser zusätzlichen Erleichterungsmaßnahme sind, stellen eine Untergruppe der übergeordneten Formalitäten dar, die von dem EU CSW-CERTEX erfasst werden. Die Kommission sollte diese Formalitäten schrittweise ermitteln, indem sie bewertet, ob eine Reihe von Kriterien für Handelserleichterungen erfüllt sind, und hierbei deren rechtliche und technische Durchführbarkeit berücksichtigt. Damit der Handel weiter erleichtert und die Effizienz der Kontrollen verbessert werden kann, sollte es möglich sein, die nationalen Single-Window-Umgebungen für den Zoll als Plattform für die Koordinierung der Kontrollen zwischen den Zollbehörden und den zuständigen Partnerbehörden entsprechend Artikel 47 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zu nutzen.