Art. 57 32023R2124
Geltungsbereich
Dieser Abschnitt gilt für alle Fischereitätigkeiten von Grundschleppnetzfängern der Union mit einer Länge von mehr als 10 Metern über alles, die Grundfischbestände befischen, einschließlich Seehecht (Merluccius merluccius ) und Rosa Geißelgarnele (Parapenaeus longirostris ) in den GSA 12, 13, 14, 15 und 16 gemäß Anhang I.