Erwägungsgrund 7 32023R0588
Die jüngsten technischen Fortschritte haben das Entstehen von Kommunikationskonstellationen auf nicht-geostationären Umlaufbahnen (NGSO) und die schrittweise Verfügbarkeit von Konnektivitätsdiensten mit Hochgeschwindigkeit und geringer Latenzzeit ermöglicht. Es bietet sich daher die Gelegenheit, dem sich entwickelnden Bedarf staatlich berechtigter Nutzer Rechnung zu tragen, indem zusätzliche Infrastrukturen entwickelt und errichtet werden, nachdem es für die Frequenzen, die für die Erbringung der erforderlichen Dienste notwendig sind, derzeit in der Union bereits Anmeldungen bei der Internationalen Fernmeldeunion gibt. Bleiben die Anmeldungen für diese Frequenzen ungenutzt, verfallen sie und werden anderen Akteuren zugeteilt. Da es sich bei den Frequenzen und Orbitalpositionen um eine immer knappere Ressource handelt, sollte die Kommission im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens mit den Mitgliedstaaten diese Gelegenheit nutzen, um mit den Mitgliedstaaten, die diese Anmeldungen für Frequenzen übermitteln, spezielle Lizenzvereinbarungen für die Erbringung staatlicher Dienste auf der Grundlage der staatlichen Infrastruktur zu schließen. Der Privatsektor ist für den Erwerb der Rechte an Anmeldungen für Frequenzen verantwortlich, die für die Erbringung kommerzieller Dienste erforderlich sind.