Erwägungsgrund 55 32023R0588
Zur Gewährleistung des Betriebs der staatlichen Infrastruktur und zur Erleichterung der Erbringung der staatlichen Dienste sollte die Agentur im Wege von Beitragsvereinbarungen andere Stellen in deren jeweiligem Zuständigkeitsbereich mit bestimmten Tätigkeiten betrauen dürfen, wobei die in der Haushaltsordnung festgelegten, für die Kommission geltenden Bedingungen der indirekten Mittelverwaltung zur Anwendung kommen.