Erwägungsgrund 27 32023R0588
Die operativen Anforderungen an die staatlichen Dienste sollten auf der Bewertung des Bedarfs der staatlich berechtigten Nutzer basieren, wobei es auch die derzeit auf dem Markt angebotenen Fähigkeiten zu berücksichtigen gilt. Bei der Bewertung dieses Bedarfs sollten die derzeitigen Marktkapazitäten so weit wie möglich genutzt werden. Ausgehend von diesen operativen Anforderungen und in Verbindung mit den allgemeinen Sicherheitsanforderungen und der sich entwickelnden Nachfrage nach staatlichen Diensten sollte das Diensteportfolio für staatliche Dienste entwickelt werden. Dieses Diensteportfolio sollte als Referenz für die staatlichen Dienste dienen. Es sollte außerdem die Dienstkategorien angeben, die das Diensteportfolio für die GOVSATCOM-Dienste ergänzen, das im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/696 eingerichtet wurde. Die Kommission sollte die Einheitlichkeit und Kohärenz der operativen Anforderungen und der Sicherheitsanforderungen zwischen der GOVSATCOM-Komponente und dem Programm sicherstellen. Damit Nachfrage und Erbringung von Diensten bestmöglich aufeinander abgestimmt sind, sollte das Diensteportfolio für die staatlichen Dienste 2023 festgelegt werden, und es sollte regelmäßig nach Konsultation der Mitgliedstaaten auf der Grundlage dieser operativen Anforderungen und Sicherheitsanforderungen aktualisiert werden können.