Erwägungsgrund 61 32023R0588
Gegebenenfalls sollte die Kommission im Anschluss an eine Risiko- und Bedrohungsanalyse eine Struktur für die Sicherheitsüberwachung festlegen. Diese Struktur für die Sicherheitsüberwachung sollte die Stelle sein, die die im Rahmen des Beschlusses (GASP) 2021/698 des Rates erteilten Weisungen entgegennimmt.