Erwägungsgrund 66 32023R0588
Die staatlichen Dienste des Programms könnten von Akteuren der Union und der Mitgliedstaaten auch für kritische Missionen und Operationen im Interesse der Sicherheit und der Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Union und ihrer Mitgliedstaaten sind daher Maßnahmen erforderlich, um ein notwendiges Maß an Unabhängigkeit von Dritten (Drittländer und Einrichtungen aus Drittländern) zu gewährleisten, das alle Programmelemente abdeckt. Derartige Maßnahmen könnten Weltraum- und Bodentechnologien auf Komponenten-, Teilsystem- oder Systemebene, die verarbeitende Industrie, Eigentümer und Betreiber von Weltraumsystemen sowie die physischen Standorte von Komponenten des Bodensystems einschließen.