Erwägungsgrund 71 32023R0588
Im Interesse einer ordnungsgemäßen öffentlichen Lenkung und angesichts der Synergien zwischen dem Programm und der GOVSATCOM-Komponente sollte der im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/696 eingesetzte Programmausschuss in der GOVSATCOM-Konfiguration auch als Ausschuss für die Zwecke des Programms fungieren. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Sicherheit des Programms sollte der Programmausschuss in einer spezifischen Zusammensetzung „Sicherheit“ zusammentreten.