Erwägungsgrund 100 32024R1679
Es ist notwendig, die Verordnung (EU) 2021/1153 zu ändern, um ihre Bestimmungen im Hinblick auf die Integration der Kernnetzkorridore in die Europäischen Verkehrskorridore anzupassen. Die Definition und der Verlauf der Europäischen Verkehrskorridore sollten in dieser Verordnung festgelegt werden und die in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegten Kernnetzkorridore ersetzen.