Erwägungsgrund 11 32024R1679
Das Transeuropäische Verkehrsnetz sollte zur Verbesserung der Dienstequalität, der sozialen Bedingungen für die Beschäftigten des Verkehrssektors und der Zugänglichkeit für alle Nutzer, einschließlich Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität und anderer Personen in Situationen besonderer Schutzbedürftigkeit, sowie zur Verhinderung und Milderung von Mobilitätsarmut beitragen. Besondere Aufmerksamkeit sollte der geschlechtsspezifischen Dimension gewidmet werden, um gleichberechtigten Zugang zu Diensten und Infrastruktur sicherzustellen.