Erwägungsgrund 87 32024R1679
Der Europäische Koordinator eines Europäischen Verkehrskorridors oder einer horizontalen Priorität, der beziehungsweise die sich auf Nachbarländer erstreckt, sollte berechtigt sein, mit diesen Ländern zusammenzuarbeiten und sie in die einschlägigen Tätigkeiten des Korridors einzubeziehen.