Erwägungsgrund 76 32024R1679
Die öffentlich zugängliche Lade- und Betankungsinfrastruktur im Transeuropäischen Verkehrsnetz gemäß der Verordnung (EU) 2023/1804 sollte durch Vorgaben für den Aufbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur und gegebenenfalls einer entsprechenden Wasserstoff-Betankungsinfrastruktur in oder in der Nähe von multimodalen Güterterminals ergänzt werden, damit für Lastwagen im Fernverkehr während des Be- und Entladens Lademöglichkeiten und Wasserstoff-Betankungsmöglichkeiten bereitstehen. Die Mitgliedstaaten sollten auch den Aufbau der Ladeinfrastruktur sicherstellen und die Entwicklung von Wasserstofftankstellen an multimodalen Personenverkehrsknotenpunkten prüfen, um während der Ruhepausen des Fahrers oder für Busse Lademöglichkeiten und Wasserstoff-Betankungsmöglichkeiten zu bieten. Um den freien Verkehr zu gewährleisten, sollte an Terminals oder Personenverkehrsknoten, die von der Union oder der öffentlichen Hand unterstützt werden, der Zugang zu Zwecken des Ladens und der Wasserstoffbetankung in einer fairen, erschwinglichen, transparenten und diskriminierungsfreien Weise geschehen, um eine Marktabschottung zugunsten bestimmter Unternehmen oder mögliche Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.