Erwägungsgrund 83 32024R1679
Die Europäischen Verkehrskorridore sollten zum Aufbau der Infrastruktur des Transeuropäischen Verkehrsnetzes in der Weise beitragen, dass Engpässe beseitigt, grenzüberschreitende Verbindungen ausgebaut sowie Effizienz und Nachhaltigkeit verbessert werden. Sie sollten durch verbesserte territoriale Zusammenarbeit, einschließlich mit Nachbarländern, einen Beitrag zum Zusammenhalt leisten. Sie sollten auch übergeordneten verkehrspolitischen Zielen dienen und die Interoperabilität, die Integration der Verkehrsträger und deren multimodalen Betrieb erleichtern. Das Korridorkonzept sollte transparent und klar sein und die Verwaltung dieser Korridore sollte zu keinem zusätzlichen Verwaltungsaufwand bzw. Kostenanstieg führen. Die Kommission sollte die Einrichtung zentraler Stellen für die Koordinierung, den Bau oder die Verwaltung grenzüberschreitender Infrastrukturvorhaben von gemeinsamem Interesse empfehlen können, um die Durchführung groß angelegter und komplexer grenzüberschreitender Infrastrukturvorhaben zu erleichtern, und gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen Grenzregionen empfehlen, um Herausforderungen im Bereich der Mobilität anzugehen.