Erwägungsgrund 98 32024R1679
Die Bestimmungen über Eisenbahnnetze und insbesondere jegliche Anforderung, Flughäfen und Häfen an Eisenbahnnetze anzubinden, sowie die Bestimmungen in Bezug auf multimodale Güterterminals sollten nicht für Zypern, Malta und Gebiete in äußerster Randlage gelten, solange in ihrem Staatsgebiet kein Eisenbahnsystem besteht. Auch die Bestimmungen in Bezug auf sichere und gesicherte Parkflächen sollten für diese Mitgliedstaaten, für Inseln und Gebiete in äußerster Randlage nicht gelten, da es dort keinen Durchgangs-Straßengüterverkehr und folglich keinen Bedarf an solchen Parkflächen gibt.